Organscreening (Feindiagnostik) 19. bis 23. SSW
Diese Untersuchung ergänzt die zweite große Ultraschalluntersuchung, die nach den Mutterschaftsrichtlinien zwischen der 19.-22. SSW routinemäßig erfolgt.
Bei speziellen Fragestellungen oder Vorerkrankungen, z.B. der Mutter oder in der Familiengeschichte, kann das Organscreening durchgeführt werden, oder Sie können diese Untersuchung für sich als iGeL-Leistung in Anspruch nehmen, um ein höheres Maß an Sicherheit im Verlauf der Schwangerschaft hinsichtlich der kindlichen Entwicklung zu erhalten.
Die Untersuchung dient dazu, das Kind detailliert zu beurteilen. Alle Organe, die Fruchtwassermenge, das kindliche Wachstum und das Bewegungsmuster des Kindes werden hier dargestellt. Eine fetale Echokardiographie, d.h. die spezielle Darstellung des kindlichen Herzens gehört ebenso zu dieser Untersuchung. Im Weiteren ist eine Doppleruntersuchung und ggf. eine 3-D/4-D Darstellung bei speziellen Fragestellungen ein Bestandteil.
Sinn der Untersuchung ist es, von einem speziell qualifizierten Untersucher und mit einem Ultraschallgerät modernster Technik, kindliche Erkrankungen und Fehlbildungen weitestgehend auszuschließen und Ihnen als werdenden Eltern einen entspannten Schwangerschaftsverlauf zu ermöglichen. In anderen Fällen, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und früh notwendige Therapien in die Wege leiten zu können.