Ersttrimessterscreening (ETS)/ Nackenfaltenmessung
Das Screening kann ausschließlich zwischen der 11+0 und 13+6 Schwangerschaftswoche stattfinden. Es beinhaltet eine ausführliche Ultraschalluntersuchung des Kindes, wozu auch die Beurteilung der sogenannten NT (nuchal transluciency) gehört. Zusätzlich findet bei dieser Untersuchung bereits eine sehr genaue Betrachtung des Kindes im Detail statt, sodass durch diese Untersuchung frühzeitig Hinweise für Auffälligkeiten, z.B. Skelettdeformitäten, Herzfehler, Kopffehlbildungen entdeckt werden können.
Die Untersuchung gibt Hinweise für eine eventuell vorliegende Chromosomenstörung (z.B. Trisomie 21,13,18). Zusätzlich kann das exakte Schwangerschaftsalter ermittelt werden. Bei Mehrlingsschwangerschaften ist eine zusätzliche Beurteilung der Plazentaverhältnisse als Basis für die weitere Schwangerschaftsplanung von großer Bedeutung.
Das Ersttrimesterscreening ist kein Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und somit keine Leistung die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Die Kosten für diese Untersuchung sind als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (iGeL) von Ihnen selbst zu tragen.
Das Ergebnis ist eine statistische Risikoberechnung, die für jede Patientin individuell für die vorliegende Schwangerschaft erfolgt. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten bzw. Vorliegen einer Chromosomenstörung wird durch spezielle lizensierte Software ermittelt. In die Berechnung fließen die Werte des mütterlichen Alters, NT, Bluthormonwerden PAPP-A und ß-HCG ein.
Bei Auffälligkeiten oder hohem Risiko für eine Chromosomenstörung kann im Weiteren eine Untersuchung mittels NIPT, oder von Fruchtwasser, oder von Zellen aus dem Mutterkuchen erfolgen.
Eine qualifizierte Beratung erfolgt immer vor der Untersuchung.